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Ein Kleingewerbe anzumelden und darüber als Student diverse Jobs zu unternehmen, ist natürlich leicht. Sobald es dann zur ersten Steuererklärung kommt und viele Studenten aber nicht in einen Steuerberater investieren möchten, kommen da jedoch so manche Unsicheiten und Fragen auf. Mache ich alles richtig? An welche Grundregeln sollte ich mich als Student halten, wenn ich über einen Gewerbeschein arbeite? Wie erledige ich online einen Steuerbescheid? Und so weiter …

Diese und viele weitere Fragen kamen mir dieses Jahr auf, als der Brief vom Finanzamt eingetroffen ist und mich dazu aufgefordert hat, die Steuererklärung für das letzte Jahr zu erstellen.
Zum Glück habe ich von einer Buchhalterin aus meinem Bekanntenkreis Unterstützung zu meiner ersten Steuererklärung bekommen, womit sich einige Fragen mit den richtigen Antworten aufgelöst haben. Hier ein paar Tipps und Basiswissen für die Studenten unter uns, welche ihre Steuererklärung gerne selbständig über Online Portale wie Elster abgeben möchten:

Wie viel darf ich als Student eigentlich arbeiten? Ab wann muss ich die Kosten für die Krankenkasse selbst tragen? Wie viel darf ich verdienen?

Als immatrikulierter Student bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres für ein Vollzeitstudium darfst du generell problemlos bis zu 20 Stunden die Woche arbeiten gehen. Sobald du mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten gehst, bist du sozialversicherungspflichtig.
Diese Regel gilt jedoch nur für die Studienzeit, das heißt, dass du in den Semesterferien und an Wochenenden sogar bis zu 26 Stunden arbeiten darfst. Bei über 26 Stunden wirst du in der Sozialversicherung wieder als regulärer Arbeitnehmer angesehen.

Bis zu deinem 23. Lebensjahr kannst du über deine Eltern krankenversichert werden und musst nicht selbst an die Krankenkasse zahlen, es sei denn du verdienst mehr als 425€ monatlich. Ist dies der Fall, zahlst du als Student einen monatlichen Beitrag von ungefähr 90-100€. 

Sobald du Geld verdienst, bist du Steuerpflichtig, allerdings gibt es für alle Steuerpflichtigen einen Freibetrag (Grundfreibetrag), der seit 2020 bei 9.408€ pro Jahr liegt. Als Kleingewerbler durftest du vor 2020 bis zu 17.500€ Umsatz pro Jahr erzielen, seit 1.1.2020 bis zu 22.000€.

Wer gilt als Scheinselbstständig?

Als scheinselbständig gelten diejenigen, welche über einen längeren Zeitraum über einen einzigen bzw. hauptsächlich einen großen Kunden bzw. Arbeitgeber abrechnen.

Als junger Unternehmer im Besitz eines Kleingewerbes schreibst du deine Rechnungen selbst, sprich du stellst deinem Kunden/Arbeitgeber eine Rechnung aus, wie viel du durch diesen verdienst.
Wenn du nun über mehrere Monate regelmäßig dem selben Arbeitgeber höhere Rechnungen stellst und über 5/6 deiner Einnahmen darüber erzielst, kann es sein, dass sich das Finanzamt bei diesem Arbeitgeber wegen deiner Scheinselbständigkeit melden wird, sie prüfen nach, warum du nicht direkt als Arbeitnehmer eingestellt wurdest, weil somit Steuern umgangen werden können. 

Steuererklärung bei Elster

Elster ist gar nicht so selbsterklärend wie alle immer denken. Gerade bei jungen selbstständigen kommen da ein paar Fragen auf. Sobald du deine Daten jedoch einmal bei Elster eingetragen hast, wird es umso weniger Arbeit für die Steuererklärungen in den darauf folgenden Jahren für dich sein, da sich das Portal deine Daten merkt und du nur noch Zahlen wie zum Beispiel Gewinn, Umsatz etc. korrigieren brauchst.

Sobald du dich einmal registriert hast, kannst du unter ‘Mein Elster’ deine erste Steuererklärung einrichten, in dem du ein neues Formular einrichtest. Das meiste was Elster von dir wissen möchte, ist relativ simpel. Sobald es dann dazu kommt Zahlen einzutragen, gerade als Kleingewerbler, könnte etwas Unsicherheit aufkommen.
Tipp am Rande für deine eigene kleine Buchhaltung: richte dir am besten eine Excel Tabelle oder ein Google Spreadsheet ein, in der du reinschreiben kannst an welchem Datum du für wen, wo und für wie viel du gearbeitet hast. Zum Schluss kannst du alle Beträge zusammen rechnen, was dein Einkommen für das gesamte Jahr ist. Dies ist dein Umsatz.


Als Kleinunternehmer bist du eigentlich nicht dazu verpflichtet Umsatzsteuer anzugeben, dennoch ist der Umsatz wichtig, um den Gewinn zu ermitteln. Der Gewinn ist Umsatz minus Ausgaben. Als Ausgaben zählt sämtliches, was du für deine Arbeit mit dem Gewerbeschein ausgibst wie beispielsweise Fahrtkosten, Büromaterial, Elektrogeräte und vieles mehr. Nach diesen Zahlen wird im Elster-Portal gefragt. Zum Schluss kannst du dir die Steuerberechnung anschauen, welche an das Finanzamt übermittelt wird. In der Steuerberechnung steht folgender Satz zur Steuerbelastung: Ihre Einkommensteuerbelastung ( 0,00 €) bezogen auf das zu versteuernde Einkommen (11.111€) beträgt 0,00 %. Werden dir diese Nullstellen angezeigt, hast du beim Eintragen deiner Daten alles richtig gemacht. Wenn dir jedoch etwas im plus oder minus Bereich angezeigt wird, solltest du die Eingaben in deinem Steuerformular noch einmal überprüfen, bevor du diese an das Finanzamt überreichst.


Wenn dir immer noch spezifische Fragen in den Kopf kommen, du dir immer noch unsicher bist, was natürlich verständlich bei einem solch umfangreichen Thema wie Steuern und Finanzen ist, oder du nicht wirklich weiter kommst und eventuell etwas falsch gemacht hast, kannst du natürlich immer auf die professionelle Hilfe eines Steuerberaters zurückgreifen. Auf Steuerberaterfinden.net haben wir einige der besten Steuerexperten, passend du deinem Ort, rausgesucht.

Viel Erfolg!