Als ich im Jahr 2014 frisch nach dem Studium meine erste Teilzeit-Arbeitsstelle angenommen hab und mich gleichzeitig nebenberuflich selbstständig gemacht habe, habe ich mir für meine erste Steuererklärung einen Steuerberater gesucht. Die Steuererklärung selber zu machen, war für mich erst mal nicht denkbar. Zu wenig Ahnung hatte ich davon, was eine Steuererklärung eigentlich ist. Was ich da eintragen muss, welche Papiere und Dokumente ich brauche, welche Rolle der 450-Euro-Job hat, den ich auch noch ausgeübt habe. Außerdem habe ich im Homeoffice gearbeitet – nicht nur als nebenberufliche Freiberuflerin, sondern auch für meinen Arbeitgeber – und hatte mir gerade erst im Jahr zuvor eine Eigentumswohnung gekauft. Das kann man „von der Steuer absetzen“, hatte ich mal gehört. Was das wirklich bedeutet? Gute Frage. Überhaupt schien mir das alles wie ein undurchdringbarer Dschungel aus Regeln und Papierkram. Und vor irgendwelchen existenzvernichtenden Fehlerkonsequenzen ganz am Anfang meines Berufslebens hatte ich natürlich auch großen Respekt.
Meine Erfahrungen mit der Steuerberatung
Mir die Unterstützung eines Steuerberaters zu holen, war für mich der einzige logische Weg, um am Ende eine fehlerfreie Steuererklärung abzugeben. Und es war auch gut, dass ich das damals gemacht hab. Mein Steuerberater war beschäftigt bei der GERMANIA Steuerberatungsgesellschaft und ist mir empfohlen worden.
Er war nett, hilfsbereit und konnte einige meiner Fragen beantworten. Zum Beispiel hab ich gelernt, dass Minijobs (450-Euro-Jobs) für die Steuererklärung total irrelevant sind, weil das Einkommen aus ihnen nicht versteuert wird. Deshalb interessiert es das Finanzamt auch nicht.
Ich bekam von meinem Steuerberater und seinen Mitarbeitenden eine Aufgabe. Ich musste bestimmte Papiere und Belege sammeln und abgeben, sodass sie meine Steuererklärung machen konnten. Das war handfest, und ich wusste, was ich zu tun hatte. Das Gefühl, nun die ganze Arbeit losgeworden zu sein, hatte ich aber nicht. Ich bekam Anrufe von der Steuerkanzlei mit Nachfragen und Bitten, noch weitere Dokumente vorbeizubringen. Rückblickend war es zwar wirklich gut, zum Einstieg in mein Berufsleben professionelle Unterstützung zu haben. Einen gewissen Stressfaktor hat die Steuererklärung aber dennoch mit sich gebracht, auch wenn jemand anders sie für mich erledigt hat. Aber es war total ok.
Letztendlich stand in meinem Steuerbescheid eine Steuererstattung, ich habe also Geld zurückbekommen, genauer gesagt etwa 550 Euro. Genauso, wie es der Steuerberater berechnet hatte. Mein Einkommen kam zum größten Teil aus meiner Festanstellung, deshalb die Erstattung. Wenn man Geld vom Finanzamt zurückbekommt, lohnt sich ein Steuerberater natürlich erst recht, denn von dieser Erstattung bezahlte ich dann die Steuerberater-Gebühren in Höhe von knapp 300 Euro.
Ein gutes Geschäft, würde ich sagen. Im nächsten Jahr hab ich aber meine Anstellung gekündigt und beschloss, fortan komplett freiberuflich zu arbeiten.
Was ist eigentlich eine Steuererklärung?
Bevor ich wieder meinen Steuerberater beauftragte, wollte ich versuchen, mich selbst mal mit der Steuererklärung auseinanderzusetzen. Ich wusste, dass ich als Freiberuflerin keine Steuern erstattet bekommen kann, denn schließlich habe ich ja noch keine bezahlt, anders als in meiner Festanstellung. Geld zu sparen war mit ein Grund dafür, es mal selbst zu probieren, aber es war nicht der einzige Grund. Ich wollte es auch einfach können, denn es waren ja meine eigenen finanziellen Angelegenheiten. Ich fand es irgendwie blöd, sie nicht zu verstehen.
Ein wenig hatte ich ja durch die Termine beim Steuerberater schon gelernt, und im Prinzip habe ich verstanden, dass eine Steuererklärung nichts anderes ist als die Mitteilung an das Finanzamt, wie viel Geld du verdient bzw. bekommen und wie viel du ausgegeben hast. Wobei bei den Ausgaben nur das relevant ist, was sich auf deinen Steuerbescheid auswirkt. Es ist für die Steuererklärung irrelevant, wenn du Zahnpasta, Gurken oder Spielzeug für deine Kinder kaufst. Wenn du aber den Strom für ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung, das du beruflich nutzt oder deine Krankenkassenbeiträge bezahlst oder gemeinnützigen Organisationen spendest, sind das Beträge, die das Finanzamt ganz oder teilweise von deinem Einkommen abzieht, bevor es auf dieses Steuern berechnet. Genau das ist es, was dieses ominöse „von der Steuer absetzbar“ bedeutet.
Deshalb gilt also, gewissenhaft alles anzugeben, was man verdient bzw. bekommen hat (abgesehen von, wie erwähnt, den Einkünften aus 450-Euro-Anstellungen). Denn wenn man da lügt oder einen Fehler macht (also etwas weglässt) und das Finanzamt kriegt das raus, kann man teuer abgestraft werden. Und zweitens muss man herausfinden, welche der Ausgaben, die man das Jahr über getätigt hat, von der Steuer absetzbar sind. Das tut man vor allem für sich selbst, denn dann muss man auch weniger Steuern zahlen. Wenn du da etwas weglässt, ist das dem Finanzamt im Prinzip egal. Anders sieht es natürlich aus, wenn du etwas dazu erfindest, denn das wäre ja Betrug.
Ich habe meine ersten Steuererklärungen mit der Hilfe von Google und von Bekannten gemacht – Letzteres im Sinne von „Was schreibst du da rein?“ und „Was bedeutet das?“. Und außerdem habe ich mir die Ausfüllhilfen in meiner Steuersoftware Elster genau angeschaut. Sie helfen nicht immer weiter, aber bisweilen schon.
Die erste Steuererklärung als Mutter
2016 habe ich geheiratet und habe dann die Steuererklärung für meinen Ehemann und mich gemacht. Wir haben eine Zusammenveranlagung. Der Splittingtarif passt zwar zu unserer gesellschaftlichen Gegenwart, in der Mann und Frau oftmals ähnlich hohe Einkommen haben. Zu uns passt er aber überhaupt nicht, da nur ich berufstätig bin und mein Mann Hausmann ist – westdeutscher 1970er Jahre Stil quasi, nur umgekehrt. Die Dokumente sind übrigens in jener Zeit stehen geblieben: Immer ist mein Mann die „steuerpflichtige Person“ und ich bin „Person B“.
Im Jahr 2017 sind unsere beiden Kinder geboren worden. Ich hatte von meiner Krankenkasse ein „Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes“ erhalten, und es hatte knapp über 2500 Euro betragen. Eine tolle Überraschung, mit der ich überhaupt nicht gerechnet hatte. Ich hatte damit kalkuliert, als Freiberuflerin einfach nichts zu bekommen, und hatte aus Unwissenheit auch gar nichts beantragt.
Bei den Steuererklärungen 2017 und 2018 hat mich dann vor allem beschäftigt, wie und wo ich das Elterngeld, das Mutterschaftsgeld und das Familiengeld/ Landeserziehungsgeld eintragen sollte.
Zum Glück war das aber alles nicht schwer:
- Das Mutterschaftsgeld war eine „Einkommensersatzleistung, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt“ und musste zumindest 2018 in die Zeile 96 im Hauptvordruck
- Dasselbe gilt für das Elterngeld.
- Das bayerische Landeserziehungsgeld musste ebenso wie das Familiengeld selbst gar nicht erst in der Steuererklärung angegeben werden. (Dieses Geld war für Kinder gedacht, die keine Betreuungseinrichtung besuchen und ist im September 2018 vom bayerischen Familiengeld abgelöst worden. Dieses erhalten nun alle Eltern von kleinen Kindern. All jene, die Elterngeld bekommen haben, müssen nicht einmal einen Antrag stellen. Familien mit kleinen Kindern ganz pauschal eine finanzielle Stütze zu geben, ist vom Freistaat wirklich eine klasse Sache. Für dieses Familiengeld bin ich der Landesregierung Bayerns dankbar.)
Alle diese Leistungen sind steuerfrei. Das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld werden aber benötigt, um den Steuersatz zu berechnen. Der Rest spielt für die Steuer einfach keine Rolle.
Wenn dann die Kinder älter werden, bleibt am Ende nur noch das Kindergeld. Das wird in der „Anlage Kind“ angegeben, welche ansonsten keine Schwierigkeiten bereithält. Was du für diese Anlage noch brauchst, ist die Identifikationsnummer deiner Kinder, die du kurz nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern zugeschickt bekommst.
Die Künstlersozialkasse in der Steuererklärung
Als Freiberuflerin übe ich zwei Tätigkeiten aus, die beide von der Künstlersozialkasse abgedeckt sind. Ich unterrichte Gitarre an einer Musikschule und ich schreibe Texte, was bei der KSK als „Werbetexter/in“ gilt.
Die Künstlersozialkasse ist eine großartige Organisation, denn ohne sie hätten viele Freiberufler im kreativen Bereich wenig Aussichten darauf, tatsächlich von ihren Einnahmen leben zu können. Gerade im künstlerischen Bereich muss man sich meist damit abfinden, dass die Kundenbereitschaft, viel Geld auszugeben, eher gering ist. Künstler verdienen halt wenig, diese Weltansicht hat sich irgendwie durchgesetzt und alle halten es für eine Selbstverständlichkeit. Selbst wir Künstler, irgendwie.
Um die finanziellen Lasten den meist wenig verdienenden Künstlern teilweise abzunehmen, hat die KSK gewissermaßen den Status eines Arbeitgebers. Sie zahlt die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, was angesichts der hohen Beiträge für Selbstständige eine sehr große Entlastung ist.
Für die Steuererklärung bedeutet die Künstlersozialkasse immer eine Rechnerei. Etwas seltsam ist, dass man für die Kranken- und Pflegeversicherung immer die Summe der Beiträge eintragen muss: Das, was man selbst gezahlt hat plus den Zuschuss der KSK. Der addierte Zuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung wird dann in einem extra Feld nochmal eingetragen. Für die Rentenversicherung aber muss man nur seinen eigenen Anteil eintragen – ohne den KSK-Zuschuss.
Das habe ich mir in den vergangenen Jahren mühevoll ergoogelt sowie aus den Eintragehilfen der Steuerformulare und meinen KSK-Briefen herausgelesen. Aber es ist etwas, womit viele KSK-Mitglieder Probleme haben. Die Elster-Foren sind voll mit Diskussionen darüber.
Ich erkläre mir das so:
Für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung übermittelt die KSK die Beträge, die sie für mich bezahlt, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). So kann das Finanzamt die Daten von der KSK und meinen eingetragenen Zuschuss abgleichen. Für die Rentenversicherung übermittelt die KSK dem BZSt aber nichts, denn sie schreibt in ihren Briefen immer „eine Übermittlung von Rentenversicherungsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern ist gesetzlich nicht vorgesehen“.
Deshalb, so verstehe ich das, trage ich hier nur meinen Anteil ein. Weil das Finanzamt keine Möglichkeit hat, abzugleichen, wie viel davon Zuschuss sind. Ein extra Feld für den KSK-Zuschuss scheint es im Steuerformular nicht zu geben.
Insgesamt mache ich das mit den KSK-Daten so (Stand 2021 – die Zeilen können sich bei Anpassung der Formulare verschieben) – nach bestem Wissen und Gewissen:
- Formular Vorsorgeaufwand, Zeile 6: Eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (ohne KSK-Anteil)
- Formular Vorsorgeaufwand, Zeile 16: Gesamte Beiträge zur Krankenversicherung, mit KSK-Anteil
- Formular Vorsorgeaufwand, Zeile 18: Gesamte Beiträge zur Pflegeversicherung, mit KSK-Anteil
- Formular Vorsorgeaufwand, Zeile 21: Summe der Zuschüsse der KSK zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung (die Hälfte des Betrags aus Zeile 16 + die Hälfte des Beitrags aus Zeile 18).
Aber ob das so stimmt, kann ich nicht zu 100 % sagen. Würde ich wieder zum Steuerberater gehen, würde ich ihn auf jeden Fall fragen, ob ich das so richtig verstehe. Ob er das aber wissen würde? Vielleicht nur dann, wenn er auf freiberufliche Künstler und Künstlerinnen spezialisiert ist…
Bis jetzt habe ich eine Lebenserfahrung gemacht: Wann immer die Künstlersozialkasse erwähnt wird, herrscht plötzlich großes Unwissen. Dass ich als KSK-Mitglied zum Beispiel eine Riesterrente haben darf, war für meinen immerhin sehr erfahrenen Bankberater eine erstaunliche Offenbarung.
Finanzbeamte sind nett, aber wissen meist nur über den Standard Bescheid
Direkt vom Finanzamt, so meine Erfahrung, bekommt man zu speziellen Fragen eigentlich keine Antworten. Die Beamten sind zwar in der Regel ganz nett und hilfsbereit, aber sobald man aus der Norm fällt (d.h. kein festangestellter Arbeitnehmer ist), wissen sie nicht mehr weiter. Oder wie mein Kollege in der Musikschule, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat, mal so schön sagte: „Das ist, als würde ich meinen Schülern den C-Dur-Akkord zeigen, aber wüsste nicht weiter, wenn mich jemand nach dem Cmaj7-Akkord fragt.“
Ich denke, auch Nicht-Musikern ist der Vergleich klar: Sobald es speziell wird, kommt man beim Finanzamt nicht mehr weiter. Zumindest eben nach unseren Erfahrungen.
Ansonsten habe ich mit den Finanzbeamten eine sehr angenehme Erfahrung gemacht: Einmal gab es Ungereimtheiten. Mir wurden Steuern berechnet für ein Einkommen, das ich gar nicht hatte, aus einem Gewerbe, das nicht existierte. Irgendwie war meine alte Bezeichnung aus der kurzen Festanstellung von 2014 beim Finanzamt als Gewerbe hängen geblieben. Ich kann aber bis heute schwören, dass ich niemals ein Gewerbe angemeldet habe. Ich bin dann hingegangen, um zu fragen, wie das alles nun zustande gekommen ist und was ich jetzt machen soll. Die Beamtin meinte, ich solle einfach einen Widerspruch schreiben, dann wird das Gewerbe aus den Daten rausgelöscht werden und ich bekomme das Geld zurück. Was sie mir nicht gesagt hatte: Dass ich nur noch einen Tag Zeit hatte für den Widerspruch, weil die Frist ablief. Das wusste sie sicherlich in dem Moment auch gar nicht.
Ich bin also ganz entspannt am Tag nach dem Gespräch in den Urlaub gefahren und habe den Widerspruch danach geschrieben. Der Vollständigkeit halber hab ich vor dem Wegschicken noch geschaut, bis wann ich Zeit hab – und dann kam das böse Erwachen. Naja. Selbst schuld, dachte ich mir und hab dem Finanzamt dennoch einen Brief geschrieben, dass es kein Gewerbe gibt und dass sie das bitte aus ihren Daten löschen sollen, damit ich immerhin nächstes Jahr nicht zu viele Steuern bezahle. Und einige Tage später haben sie mir die zu viel entrichteten Steuern zurückerstattet – obwohl meine Widerspruchsfrist eben schon mehr als eine Woche abgelaufen war. Das hat mir gezeigt, dass auch bei Behörden nicht immer nur die Bürokratie zählt, sondern auch mitmenschlich entschieden wird.
Umsatzsteuerfreie Tätigkeiten: Kleinunternehmerin sein und dennoch mehr verdienen
Ich habe den Status einer Kleinunternehmerin, bin also von der Umsatzsteuer befreit, und dennoch darf ich mehr verdienen als 22.000 Euro. Normalerweise ist das bei Kleinunternehmern die Grenze. Kommst du darüber hinaus, verlierst du den Kleinunternehmer-Status und musst jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen und auch immer eine Umsatzsteuer auf deine Ausgangsrechnungen berechnen.
Doch ich bin als Freiberuflerin zur Hälfte Texterin, zur anderen Hälfte Gitarrenlehrerin. Alles, was ich als Gitarrenlehrerin verdiene ist aber generell und prinzipiell von der Umsatzsteuer befreit. Und das macht immerhin durchschnittlich etwas weniger als die Hälfte meines Einkommens aus. Das heißt, die Kleinunternehmerregelung ist in dem Fall irrelevant. In einigen freiberuflichen Berufsbereichen ist das einfach so. Neben Musiklehrer/innen betrifft das zum Beispiel Zahnärzt/innen. Wenn du noch eine Zahnarztrechnung zuhause hast, kannst du mal nachschauen: Irgendwo auf der Rechnung findest du eine Angabe wie „Umsatzsteuerbefreit“ oder „UST-befreit“.
Im Formular „Einnahmeüberschussrechnung“ gibt es ein Feld, in welches man die Einkünfte eintragen muss, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind (2019 war das Feld 12 bei der Gewinnermittlung). Das Feld heißt „nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG“. Dann ist nur noch entscheidend, ob man mit dem Rest seines Einkommens unter der 22.000 Euro-Grenze liegt (bis 2019 waren es 17.500 Euro).
Es wird online in den Ratgebern hinsichtlich der Kleinunternehmerregel immer empfohlen, nicht selbst zu entscheiden, ob die freiberufliche Tätigkeit, die man ausübt, von der Umsatzsteuer befreit und deshalb generell von der Kleinunternehmer-Regelung ausgenommen ist. Man soll da lieber einen Steuerberater fragen. Das macht in vielen Fällen sicherlich Sinn, und sicher ist nun einmal sicher. Ich hab darauf verzichtet, weil es sich doch um einen eindeutigen Fall handelt: Der Inhaber der Musikschule, in welcher ich tätig bin, hat eine Bescheinigung dafür, dass die Tätigkeit bei ihm von der Umsatzsteuer befreit ist. Es gilt für ihn und alle Gitarrenlehrer dort und deshalb natürlich auch für mich. Würde ich rein privat Gitarrenunterricht geben, nicht im Rahmen einer offiziellen Gitarrenschule, würde ich das aber schon abklären.
In den letzten Jahren war ich mit meinen Texter-Einkünften relativ nah an der Grenze. Aktuell habe ich meine Einkünfte besonders genau im Auge, um es rechtzeitig zu merken, wenn ich die Grenze überschreite und mich ab dem folgenden Jahr mit dem Thema Umsatzsteuer befassen muss. Dann gehe ich zum Jahresende auf jeden Fall zum Steuerberater und lasse mich darüber informieren, was für den Wechsel zum Regelsteuersatz wichtig ist. Danach kann ich dann entscheiden, ob es für mich eine Erleichterung ist, die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung mit der Hilfe eines Steuerberaters zu machen, oder ob ich das Prinzip begreifen und es dann alleine machen kann.
Mein Elster: Die Steuererklärung erfolgt inzwischen komplett online
Prinzipiell bin ich froh, dass ich mich in das Thema Steuererklärung eingearbeitet habe. Denn jetzt weil ich Dinge, die ich sonst nicht wüsste. Natürlich nervt die Steuererklärung jedes Jahr wieder aufs Neue, aber inzwischen bin ich soweit, dass ich sie innerhalb von vier bis fünf Stunden erledigen kann. Normalerweise teile ich mir das auf etwa drei Termine auf.
Seit meiner ersten selbst durchgeführten Steuererklärung arbeite ich mit dem Programm Elster. Ich kenne es schon seit meiner Kindheit, weil ich das immer bei meinem Vater gesehen hab und es mir so sympathisch war. Ich liebe Elstern und konnte erstmal gar nicht fassen, dass die süßen Vögel etwas mit Steuern zu tun haben sollen. Jahrelang habe ich die Steuererklärung auf meinem Rechner im Elster Formular gemacht, habe sie dann elektronisch an das Finanzamt übermittelt und habe dann noch die sogenannte „komprimierte Steuererklärung“ zum Finanzamt getragen. Seit der Steuererklärung 2020 ist die Software nicht mehr nutzbar. Aber es gibt noch das Onlineportal Mein Elster, wo man die gesamte Steuererklärung online machen und abschicken kann. Der Gang zum Finanzamt ist nicht mehr nötig. Um Mein Elster zu verwenden, braucht man eine sogenannte Zertifikatsdatei, die man beim Finanzamt beantragen kann – eigentlich eine ganz easy Sache.
Fazit: Ich werde weiterhin meine Steuererklärung selber machen
Alles, was mit Finanzamt zu tun hatte, war für mich früher so unvorstellbar kompliziert. Aber letztendlich hab ich gelernt, dass man vieles doch begreifen kann. Manches verstehe ich bis heute nicht – ich weiß nur, wie es geht. Das war in manch einem Schulfach auch nicht anders, und ist auch heute noch nicht nur bei der Steuer so. Es gibt sogar Dinge in der Musik, die ich bislang nicht vollständig begriffen habe, obwohl ich so viel drüber nachgedacht und auch noch viel professionellere Musiker als mich dazu ausgefragt hab.
Natürlich leben wir in einer so komplexen Gesellschaft, dass man einfach nicht alles selbst machen kann. Es ist gut, dass Dinge an andere Leute ausgelagert werden. Nur so kann ich selbst ja als Dienstleisterin arbeiten – wenn jeder seine Texte selbst schreiben und sich das Gitarrespielen selbst beibringen würde, würde ich ziemlich dumm dastehen. Also hoffe ich natürlich auch, dass den Steuerberatern und Steuerberaterinnen nie die Arbeit ausgeht. Ich bin froh, dass es sie gibt, und wenn meine Finanzen komplizierter werden, werde ich auch wieder ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Aber im Moment komme ich noch gut damit klar, meine Steuererklärung selbst zu machen. Ich bin mir zumindest sicher, dass ich keine versehentliche Steuerhinterziehung oder sowas betreibe und damit bin ich schon beruhigt. Und wenn es etwas gibt, was ich noch absetzen könnte, von dem ich gar nichts weiß? Dann ist das halt einfach erstmal so, dann kriegt der Staat halt ein paar Euro mehr Steuern von mir. Ich bin ohnehin nur eine sehr kleine Steuerzahlerin, es geht hier wenn, dann wirklich nur um ziemlich kleine Beträge. Wenn die Bundesregierung langsam mal anfangen würde, die Steuergelder vernünftig für nachhaltige und soziale Zwecke einzusetzen, anstatt sie Typen wie Andi Scheuer in die Hand zu drücken oder Massentierhaltung zu subventionieren, dann hätte ich schon gleich gar kein Problem mehr damit, wenn die ein paar Euro zu viel von mir kriegen.