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In der heutigen Folge schauen wir uns gemeinsam mit Sascha Matussek das Thema „Besteuerung von Kryptowährungen“ an. Der Hype um die Kryptowährungen ging Anfang des Jahres weiter und erreichte im März/April u.a. durch die Tweets von Elon Musk (speziell der DOGEcoin) neue, ungeahnte Höhen.

Was muss man bei der Besteuerung von Kryptowährungen wissen?

 

Sascha gibt uns einen kurzen Einblick bzw. Überblick, damit wir einen besseren Zugang zu dem Thema finden:

  • Die Finanzverwaltungen sind sich bei Themen wie „Besteuerung von Kryptowährungen“ noch nicht ganz einig
  • Bitcoin ist eine Kryptowährung (neben vielen anderen, aber sicher die bekannteste). Bitcoin gibt es seit 2008
  • Bei einer Veranstaltung 2018 zum Thema „Kryptowährungen“ wurde er gefragt, wie es mit der Besteuerung aussieht. 3 Jahre später ist die Antwort ähnlich: „Wir wissen es noch nicht so genau“
  • Die Finanzverwaltungen haben noch keine klaren Aussagen, wie die Besteuerung zu laufen hat und bedient sich den „Krücken“ des Steuerrechts
  • Aktuell ist die Besteuerung von Kryptowährungen im Bereich der „Sonstigen Einkünfte“ angesiedelt, genauer in der Vorschrift der privaten Veräußerungsgeschäfte (Immobilien – 10 Jahre Haltefrist)
  • Bei den Kryptowährungen ist die Haltedauer 1 Jahr 

Was bedeutet das nun genau? 

Wenn man als Privatperson Kryptowährungen besitzt und zwischen Kauf und Verkauf länger als 1 Jahr liegt, muss man den Gewinn wahrscheinlich nicht versteuern. Wahrscheinlich.

Wie sieht es aus, wenn Kryptowährungen innerhalb eines Jahres gekauft und verkauft werden?

  • Grundsätzlich immer voll versteuern (mit deinem individuellen Steuersatz), wenn wir damit über 600 Euro Gewinn gemacht haben
  • Beachte: Nur das wirkliche Liegenlassen führt dazu, dass das 1 Jahr wirklich läuft. Wenn der Coin immer wieder gegen andere getauscht wird, findet jedesmal wieder ein Veräußerungsgeschäft statt

 

Beispiel zur Besteuerung von Kryptowährungen

a) Kauf von Ethereum am 01.02.2021. Danach Tausch von Ethereum in DOGEcoin am 10.02.2021. Wann beginnt das Jahr ( die Haltefrist)?

  • Damit beginnt das Jahr ab dem 10.02.2021

b) DOGEcoin wird nach Gewinn wieder in Ethereum getauscht, aber das Ethereum verbleibt in der Wallet bzw. an der Kryptobörse. Bin ich steuerpflichtig?

  • Ja, mit jeder Verwendung (jedem Tausch) wird ein privates Veräußerungsgeschäft realisiert. Das heißt, auch wenn noch kein Euro auf meinem privaten Konto angekommen ist, muss ich den Gewinn versteuern

c) Man kauft heute Bitocoin für 48.000 Euro, der Bitcoin steigt und man tauscht morgen den Bitcoin (Wert: 49.000€) in Ethereum und schließlich übermorgen das Ethereum zurück in Bitcoin (Wert:46.000€). Was muss versteuert werden?

  • Die 1.000 Euro Gewinn müssen versteuert werden
  • Wenn ich den Bitcoin final für 46.000 € verkaufe, kann man den Gewinn / Verlust der beiden Veräußerungsgeschäfte gegenrechnen
  • Wenn der Bitcoin aber gehalten wird, muss zunächst der Gewinn des 1. Veräußerungsgeschäfts versteuert werden. Der Endpreis kann erst bestimmt werden, wenn wieder eine Verwendung da ist.

Das alles ist gerade die gegenwärtige Meinung der Finanzverwaltungen (aber keine Rechtssicherheit!). Kann sich jederzeit ändern.

Grundsatz: Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein

d) Wie sieht es aus, wenn man einen Coin bereits 9, 10, 11 Monate hält?

  • Wer sich in der Jahresgrenze bewegt, sollte das im Gewinnfall immer prüfen. Gewinne erst nach 12 Monaten realisieren (wenn möglich)
  • Im Verlustfall sollte man die Jahresgrenze (wenn möglich) unterschreiten, innerhalb von 12 Monaten

Buchtipp von Sascha Matussek

Wir leben in einer Zeit, in der sich enorm viele Chancen bieten. Er empfiehlt das Buch: Die größte Chance aller Zeiten: Was wir jetzt aus der Krise lernen müssen und wie Sie vom größten Vermögenstransfer der Menschheit profitieren von Marc Friedrich.

Wir bedanken uns bei Sascha herzlich für seine Zeit, seine Einblicke und seine Inspiration!