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Nicht erst seit Ausbruch der Corona-Pandemie arbeiten immer mehr Menschen im Home-Office. Dabei stellen sich nicht nur steuerliche Fragen, sondern auch etwa arbeitsrechtliche.

Ab wann ist eine Home Office z.B. eine Betriebsstätte? Unsere Expertin im Interview, Dr. Michaela Felisiak sagt dazu: „Erst dann, wenn der Arbeitgeber die Schlüsselgewalt hätte“. Der Begriff der Betriebsstätte ist dabei momentan sehr im Wandel begriffen. Es gibt imer mehr Unternehmen, die dauerhaft zu Home-Offices übergehen oder rotierende Modelle einführen, um z.B. Kosten für Büroflächen zu sparen.

U.a. gehen wir auf die folgenden Fragen ein: Wie sieht es mit mobilem Arbeiten und Telearbeitsplatz aus? Brauche ich ein separates Arbeitszimmer, und gibt es auch alternierende Telearbeit? Mobile Tätigkeit meint mehr als Home Office! Wie sieht es dann aber mit der Kostentragungspflicht aus?

Auch Datenschutz und Arbeitsschutz spielen hier mit rein. Die strengsten Regelungen gibt es jedenfalls beim Telearbeitsplatz, es gibt zahlreiche Vorschriften, Belehrungen sind notwendig, und müssen wichtige Fragen geklärt werden, ob man einen fest installierten PC braucht oder obein Laptop ausreicht? Wenn das Arbeiten nur mobil erfolgt, gibt es evtl. auch lockerere Pflichten für den Arbeitgeber – es geht hier aber im Zweifelsfall um das genaue Ausloten.

Viele Menschen arbeiten zu Corona-Zeiten im Home Office, doch was gilt es hierbei eigtl. alles zu bedenken?

Martin wirft die spannende Frage in die Runde: Wie sieht es aus, wenn sich ein Mitarbeiter beim mobilen Arbeiten zuhause verletzt? Greift dann die Unfallversicherung ein, oder nicht? Der Übergang zwischen Beruf und privat ist hier fließend. Michaela spinnt das Beispiel weiter: Was passiert etwa, wenn man beim Kaffeeholen über das Druckerkabel gefallen, während man über wichtigen Arbeitsfragen gebrütet hat?

Doch das ist noch lange nicht alles: Wie sieht es z.B. aus, wenn der Mitarbeiter nun im ausländischen Home Office arbeitet? Und schon wird das Thema Home-Office zu einer noch komplexeren und spannenden Angelegenheit, da dann weitere Fragen rund um A1-Bescheinigung, Lohnsteuerpflicht, ausländisches Arbeitsrecht u.v.m. aufkommen. Ein erster Einstieg in das Thema, welches sicher noch eine Fortsetzung haben wird. In der nächsten Folge ist jedenfalls noch einmal Dr. Michaela Felisiak mit dabei, wenn wir noch tiefer auf das Thema A1-Bescheinigung eingehen werden.