Die A1-Bescheinigung ist im Prinzip immer notwendig, wenn ein Unternehmen einen Mitarbeiter ins Ausland schickt, klassischerweise also bei einer Entsendung. Doch trifft das auch auf einen Monteur zu, der mal eben für ein paar Tage ins Nachbarland geht?
Unsere Expertin Dr. Michaela Felisiak beantwortet diese und weitere interessante Fragen in dieser Folge.
Die Kurzantwortet lautet: Nicht nur aus arbeitsrechtlicher, sondern auch aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht spricht man schon von einer Entsendung alleine beim Grenzübertritt eines Monteurs, um einen Auftrag seiner Firma zu erledigen! Es gibt hier also mindestens sozialversicherungsrechtliche, arbeitsrechtliche und auch wohl steuerrechtliche Aspekte, die hier beachtet werden sollten.
Somit ist die A1-Bescheinigung trotz vermeintlichen Unterschieden zur längeren Dienstreise und zur Versetzung also letzten Endes doch für alle relevant!
Wir gehen in dieser Folge u.a. auch kurz auf die Registrierungspflicht beim Mindestlohnportal ein, stellen fest, dass jedes Land irgendwie sein eigenes Süppchen kocht in Sachen A1-Bescheinigung & Co. und eigene Regelungen hat; und neben der A1-Bescheinigung gibt es überhaupt noch einige weitere Unterlagen, die es zu berücksichtigen gilt.
Warum überhaupt so viel Aufhebens rund um die A1-Bescheinigung?
Das Antragsverfahren hat sich geändert und muss nun elektronisch erfolgen; die Kontrollen wurden EU-weit verschärft, weshalb das Thema brandaktuell ist. Die A1-Bescheinigung ist dabei nur die Spitze des Eisberges, da die Dokumente immer auch noch in die Landessprache übersetzt werden müssen!
Hier ist also wichtig, über die Pflichten aufzuklären, um Bußgelder zu vermeiden. Es gibt Eu-weit leider (noch) keinen einheitlichen Ansatz, da es steuerrechtlich, arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich große Unterschiede gibt. Hängt das evtl. mit einem Protektionismus zusammen?
Wie dem auch sei: Mit BBGO hat Michaela zusammen mit ihrem Team eine tolle Webanwendung zur relevanten Informationsbeschaffung ins Leben gerufen. Der Expatmanager hilft Unternehmen, um auf Sachbearbeiterebene intuitiv mit der Sache klar kommen zu können – der direkte Link zu dieser innovativen Software lautet https://www.bb-go.de/.
Wer Dr. Michaela Felisiak nun rund um das Thema A1-Bescheinigung und weitere Fragen zum Arbeitsrecht erreichen möchte, der findet sie über die Kanzlei-Website von Beiten Burkhardt oder auch direkt per E-Mail an michaela.felisiak[at]bblaw.com. Vielen lieben Dank noch einmal an Michaela für diese vielen hilfreichen Informationen, auch zur letzten Folge rund um das Home-Office!
Lesetipp: Weitere Infos rund um die A1-Bescheinigung gibt es z.B. auf impulse.de